Die Armbrust und das deutsche Waffengesetz

 

Armbrüste gehören laut deutschem Waffengesetz zu der Kategorie der freien Waffen. Man benötigt also keinen Waffenschein, um eine Armbrust zu kaufen, zu besitzen und führen zu dürfen, wie dies zum Beispiel bei normalen Schusswaffen ist. Eine Pflichtvorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 18 Lebensjahres (gemäß § 2 Nr. 1). Beim Kauf ist der Händler auch dazu verpflichtet dies beim Käufer nachzuprüfen. Tut er das nicht, dann macht er sich strafbar. Auch bei privaten Verkäufen sollte man sicher gehen, dass der Käufer das entsprechende Alter hat, um bei später auftretenden Problemen auf der sicheren Seite zu sein (Stichwort: Vertrag+Ausweiskopie).

Die Ausnahmen sind Spielzeugarmbrüste, die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten (max. Bewegungsenergie von 0,16 J/cm²). Dazu zählen in den meisten Fällen auch Modellwaffen für Live Action Role Playing (kurz LARP), wenn sie die Grenzwerte einhalten.

Wichtige Passagen im Waffengesetz

Nach Anlage 1, Ziffer 1.2.2 des deutschen Waffengesetzes sind Armbrüste gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände.

Als Schusswaffen gelten jene Gegenstände bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z.B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind und bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitze je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird.

 

§ 2 – Grundsätze des Umgangs mit Waffen und Munition

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Waffengesetz Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs:

(1.) Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
(3.) Erlaubnisfreies Führen
(4.) Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
(7.) Erlaubnisfreies Verbringen sowie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

Für all diese Punkte ist die Armbrust aufgelistet.

§ 42 – Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

Das Mitführen in der Öffentlichkeit kann also, je nach Ort, rechtlichen Probleme mit sich bringen. Deshalb sollte jeder Schütze seine Armbrust nicht öffentlich zur Schau zu stellen und immer in einer passenden Tasche mit sich führen, die nur geringe Rückschlüsse auf den Inhalt erahnen lassen. Man sollte dabei immer dran denken, wie man sich selbst fühlen würde, wenn jemand mit einer Waffe an einem vorbei laufen würde. Ich würde behaupten, dass jeder Bedenken hätte und ein mulmiges Gefühl in der Bauchgegend verspüren würde.

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    Diese Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, weshalb auch keine Haftung übernommen wird.

    Für weitere Information kann man alles zum Waffengesetz hier nachlesen.

    Alexander

    Hallo, ich bin Alex! Sportschütze, Mountainbiker und Gründer dieses Blogs. Ich schreibe hier über alle wichtige Themen die die Armbrust betreffen.

    9 Gedanken zu „Die Armbrust und das deutsche Waffengesetz

    • 18. November 2017 um 17:39
      Permalink

      Hallo..

      wie viele benützen Sie leider den, in diesem Zusammenhang, falschen Begriff „Waffenschein“
      Mein Vorschlag: „Man benötigt also keine Waffenbesitzkarte, um eine Armbrust zu kaufen..oder einen Waffenschein wie er zum Führen scharfer Schusswaffen vorgeschrieben ist“

      Den Waffenschein, nicht zu verwechseln mit dem „kleinen WS“, welcher lediglich das verdeckte Führen von Gas-Schreckschusswaffen im öffentlichem Raum erlaubt, bekommt auch nicht jeder, sondern nur Personen die das hier streng geregelte „Bedürfnis“ nachweisen können , (Security, Geldtransport Fahrer etc)

      Die Waffenbesitzkarte gelb oder grün (Sportschützen, Jäger), die rote für Sammler lassen wir mal aussen vor, erlaubt nicht das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit.

      Ich hoffe dies plausibel erklärt zu haben.

      mfg
      HD

      Antwort
    • 16. April 2018 um 5:43
      Permalink

      Hallo Community,

      ich hoffe dass das Gesetz für Armbrüste nicht weiter verschärft wird. Armbrüste sind faszinierende Waffen, die auch beim Selbstbau wirklich Freude bereiten. Da ich auch aus Leidenschaft selbst welche baue und ich in Sachen Design meiner Fantasie freien Lauf lassen kann, habe ich daran eine große Freude. Auch die Meinung, dass es einem ein mulmiges Gefühl bereiten könnte, wenn man jemanden mit einer Armbrust spazieren sehen würde, kann ich so nicht teilen. Es kommt immer darauf an, wer so etwas trägt. Auf mittelalterlichen Märkten kann ich das nur begrüßen, weil es zum Gesamtbild der Veranstaltungen passt. Wer mit Armbrüsten Umgang hat, sollte sich natürlich auch mit den aktuellen Gesetzen vertraut machen, schon allein deshalb, falls es unangenehme Fragen von anderen Personen gibt. Den Umgang mit einer Kettensäge, einem Schraubenzieher oder einem anderen Gegenstand, der verletzende Wirkungen haben könnte, ziehe ich in der Sache ebenso in Betracht. Wenn einer in der Öffentlichkeit durchdrehen will, tut er es auch mit anderen Mitteln, meistens mit einem Sprengstoffgürtel oder einer Maschinenpistole. Beim Thema Armbrust oder Pfeil-und-Bogen sollte der Bevölkerung hiermit noch etwas Spaß gegönnt sein.
      Grüße aus dem Thüringer Wald

      Antwort
      • 19. April 2021 um 21:50
        Permalink

        Ihr seid heftig drauf im Thüringer Wald….
        Zuerst: was Du daheim auf Deinem Grundstück so treibst, geht niemanden etwas an….
        Auch ohne „Waffenschein“ (tatsächliche Führungsberechtigung in der Öffenlichkeit, und das gibt’s für Privatpersonen eigtl. nicht) kannst Du auch als Sportschütze mit WBK und Waffe in „Deinem“ Haus tun und lassen (und bauen) was Du willst. (ok, Du solltest die Waffe vorschriftsgerecht aufbewahren). Und, ja, das wird kontrolliert, regelmässig und DU zahlst die Kontrolle…..und jede Abweichung gibt böse Ärger.

        Wenn Du auf Deinem Grundstück rumballerst (mit „freien Waffen ab 18“, ALLES: Schleuder, Bogen, Armbrust, Schreckschuss, usw.) und sich irgend jemand beschwert, solltest Du den daraufhin recht schnell erscheinenden Ordnungsbeamten sehr sehr gut erklären können, dass Dein Gelände soweit gesichert ist das kein „Geschoss“ es verlassen kann. Heikle Nummer.

        Daher bleibt (wenn man denn nun kein ausreichend grosses Privatgelände zur Verfügung hat, wie die meisten Pfeilbegeisterten) nur der Weg zum nächsten Schützenverein, der aber auch erstmal eine
        Zulassung des Geländes für den Sport mit Armbrüsten durch das zuständige Aufsichts- Landrats- wasweissich-Amt haben muss. (Achso, Transport der Armbrust bitte gesichert und besser Bolzen und Armbrust getrennt. (einfaches Bügelschloss an Tasche reicht)
        So ich mitbekommen habe, hat sich mit Armbrüsten gesetzesmässig nicht viel geändert; Stand 4/2021.
        (Mit luftdruckbetriebenen Pfeilwaffen wohl schon (Stichwort Pfeilgewehre))

        Auf Mittelaltermärkten läuft keiner mit einer gespannten, schussbereiten Armbrust rum, warum auch.
        Und durchdrehen geht, den Nachrichten nach, wohl auch mit Messer oder Auto…..

        LG
        eska

        Antwort
    • 25. August 2018 um 21:53
      Permalink

      Hallo!

      Wie sieht es dann mit einer Armbrust mit Metallpfeilspitzen? Braucht man da wirklich auch keinen Waffenschein?

      Gruß

      Hans

      Antwort
      • 19. April 2021 um 22:00
        Permalink

        Obacht, Metallspitzen (für Scheibe oder 3D), also „Sportspitzen“ sind kein Problem.
        Da braucht man gar nix für.
        Bei „Bodkin-Spitzen“, eckig und gehärtet, wird’s dann schon grenzwertig….
        Und jetzt gut aufpassen: Jagdspitzen jedweder Art (und da gibt’s genug spinnige Ideen) sind in DE VERBOTEN ! Du kannst sie zwar kaufen und besitzen, aber ausserhalb Deines Grundstücks ist das illegaler Waffenbesitz !

        Antwort
    • 10. September 2018 um 11:01
      Permalink

      Dein Bild hier von den 2 aufgespannten Bögen ist übrigens ganz schön eine Blamage, die sind nämlich falschrum aufgespannt…

      Antwort
    • 14. Dezember 2019 um 8:52
      Permalink

      Du schreibst:
      Armbrüste gehören laut deutschem Waffengesetz zu der Kategorie der freien Waffen. Man benötigt also keinen Waffenschein, um eine Armbrust zu kaufen, zu besitzen und führen zu dürfen, wie dies zum Beispiel bei normalen Schusswaffen ist.“

      …also alles gut, man darf – ohne Waffenschein !

      Dann aber:
      „Nach Anlage 1, Ziffer 1.2.2 des deutschen Waffengesetzes sind Armbrüste gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände.“

      …den Schusswaffen gleichgestellt!

      Nun, für mich widerspricht sich das sehr!

      Darf man nun, oder nicht, bzw nurmit Waffenschein!?

      Antwort
    • 14. November 2020 um 8:25
      Permalink

      Hallo! Vor über 40 Jahren war ich ein begeisterter Bogenschütze. Jetzt trage ich mich mit dem Gedanken, mir eine Armbrust anzuschaffen und ich fand die Beratung auf dieser Seite interessant und hilfreich! Danke… E. Garten

      Antwort

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